Kfz-Gutachten

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Ihr Kfz-Gutachten – Was Sie wissen müssen!

Nicht immer sind direkt nach einem Verkehrsunfall alle Fahrzeugschäden ersichtlich. Hinter der kleinen Beule im Blech, kann sich ein ernstzunehmender Karosserieschaden verbergen. Um Unfallschäden zweifelsfrei aufzuklären, bedarf es eines Kfz-Gutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen.

Wann ist ein Kfz-Gutachten notwendig?

Bei jedem Haftpflichtschaden müssen Sie der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, dass die Schäden an Ihrem Fahrzeug tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Auch die Höhe der Reparaturkosten ist genau zu beziffern. Hierfür sind die fachlich kompetente Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen und die Erstellung eines Kfz-Gutachtens notwendig.

Ausgenommen sind Bagatellschäden. Liegt der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze ist in aller Regel, statt eines Schadensgutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen, auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend.

Hinweis: Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei zirka 750 Euro. Klassische Bagatellschäden sind leichte Lackkratzer, kleine Dellen oder Schrammen.

Welchen Inhalt hat das Gutachten?

Jedes Kfz-Gutachten muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehört die genaue Beschreibung der Unfallschäden, eine Schätzung des Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall sowie die Beschreibung der Wertminderung. Für die Erstellung des Kfz-Gutachtens untersuchen Kfz-Sachverständige das Unfallfahrzeug genauestens und dokumentieren sämtliche Details.

Regelmäßig enthält ein Kfz-Gutachten folgende Informationen:

  • alle technischen Daten über das geschädigte Fahrzeug,
  • Beschreibung des Zustands des Kfz und der vorhandenen Ausstattung,
  • Angaben zu den Vorschäden am Fahrzeug,
  • Auflistung der Unfallschäden,
  • Fotos der Schäden,
  • Einschätzung der Reparaturkosten,
  • Schätzung der voraussichtlichen Dauer der Reparatur bzw. der Ausfallzeit des Fahrzeugs
  • Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall,
  • Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall,
  • Schätzung der Wertminderung
  • Wirtschaftlichkeit einer Reparatur.

Wie finde ich einen geeigneten Gutachter?

Zwar darf theoretisch jeder mit Berufserfahrung im Kfz-Bereich auch als Gutachter für ein Kfz agieren, allerdings ist davon dringend abzuraten. Denn ein nicht von einem Profi erstelltes Kfz-Gutachten, ist vor Gericht sehr leicht angreifbar. Daher empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um das Kfz-Gutachten anfertigen zu lassen.

Um einen geeigneten Kfz-Gutachter zu finden, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammer wenden. Dort bekommen Sie eine Liste mit allen vereidigten Kfz-Gutachtern in Ihrer Region. Auch bei der DEKRA oder beim TÜV oder beim Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen wird man Ihnen professionelle Kfz-Sachverständige empfehlen können.

Etwas anders verhält es sich, wenn Sie Unfallverursacher sind und mittels Ihrer Kasko-Versicherung Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug regulieren möchten. Dann ist es zumeist so, dass Sie den Kfz-Sachverständigen nicht frei wählen dürfen und Ihre Versicherung darüber entscheidet, wer das Fahrzeug begutachtet. Zweifeln Sie dann allerdings an der Korrektheit des Kfz-Gutachtens, dann können Sie selbst einen anderen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Sie jedoch selbst finanzieren müssen. Unterscheiden sich die ermittelten Schadenshöhen der beiden Kfz-Sachverständigen dann voneinander, kommt es schlussendlich zu einem sogenannten Sachverständigen-Verfahren.

Hinweis: Sind Sie unschuldig am Unfall und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schlägt Ihnen einen Kfz-Gutachter, sollten Sie dieser dieser Empfehlung nicht folgen. Es ist stark anzunehmen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung mit diesem Gutachter zusammenarbeitet und die Einschätzung des Haftpflichtschadens bei Ihrem Fahrzeug dann eher niedrig ausfällt.

Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Zur Höhe des Honorars eines Gutachters, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist grundsätzlich frei verhandelbar. Als Orientierung kann die Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) dienen. In der Tabelle des BVSK werden Mindest- und Höchsthonorare gestaffelt nach Schadenshöhen gelistet. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, von denen im Einzelfall nach oben oder unten abgewichen werden kann. Ermitteln Sie jetzt die Kosten für Ihr Kfz-Gutachten mit dem BVSK-Honorarrechner.

Hinweis: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, werden die Kosten für das Kfz-Gutachten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen.

Sie haben Fragen zum Kfz-Gutachten? Die WKR-Anwälte beraten Sie gern.

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