Freie Fahrt mit der WKR
Sind Sie zu schnell gefahren oder haben Sie eine rote Ampel zu spät bemerkt? Droht Ihnen ein Fahrverbot oder ein Bußgeldbescheid? Sind Sie verschuldet oder unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt? Wird Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen?
Dann vertrauen Sie den Anwälten der WKR! Mit mehr als 100 Mandaten pro Woche allein im Verkehrsrecht, gehört unsere Fachabteilung zu den erfahrensten und größten Kanzleien in Deutschland. Übrigens: Das gilt auch für den Fall, dass die Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) von Ihnen verlangt oder die Polizei Ihren Führerschein eingezogen hat.
Was ist Verkehrsrecht?
Nahezu jeder ist als Verkehrsteilnehmer unterwegs – quasi schon mit dem ersten Schritt aus der Haustür. Ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger spielt keine Rolle. Alle unterliegen dabei dem öffentlichen Verkehrsrecht und dem privaten Verkehrsrecht.
Zum öffentlichen Verkehrsrecht gehören beispielsweise das Verkehrsverwaltungsrecht, das Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht. Beim privaten Verkehrsrecht geht es dagegen um Vertrags- und Haftungsrecht, welches zum Beispiel bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls zur Anwendung kommt.
Dabei sind die verkehrsrechtlichen Rechtsnormen bis ins Detail geregelt. Grund dafür ist der Regelungsbedarf von öffentlichen Verkehrswegen, auf denen der Transport von Personen und Waren stattfindet. Führer von Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrer und Fußgänger unterliegen in dieser Hinsicht allen Vorschriften und Gesetzen.
Das Miteinander auf den öffentlichen Verkehrsflächen sorgt jedoch häufig für Konflikte. Werden dabei Verstöße gegen das Verkehrsrecht begangen, können diese unterschiedliche rechtlichen Konsequenzen haben. In vielen Fällen ist es deshalb ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Neben dem Führerscheinentzug über das Fahrverbot bis hin zur MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) erfassen unsere WKR Anwälte für Verkehrsrecht auch jeden anderen Verkehrs-Tatvorwurf.
Unfallstatistik
Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben sich im Jahr 2019 insgesamt rund 2,68 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen ereignet, dabei wurden 384.230 Personen verletzt und 3.046 Menschen getötet. Bei den Verkehrstoten handelte es sich in etwa jedem siebten Fall um einen Fahrradfahrer. Die meisten Unfälle wurden durch Pkw-Fahrer verursacht (199.369), darauf folgen als Verursacher die Fahrradfahrer (43.018) und Kraftradfahrer (14.994 Krafträder mit amtlichem Kennzeichen und 7154 Krafträder mit Versicherungskennzeichen). In 8.513 Fällen lösten Fußgänger einen Unfall aus.
Tabelle: Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden
Unter den insgesamt 3.046 Verkehrstoten befanden sich 1.364 Pkw-Fahrer, 605 Kraftradfahrer, 445 Radfahrer und 417 Fußgänger. Die übrigen Personen kamen bei der Benutzung von Bussen und Güterfahrzeugen ums Leben.
Tabelle: Getötete bei Verkehrsunfällen
Bei den gezählten Unfällen mit Personenschäden schlüsselt die Statistik auch die Verhaltensfehler der Unfallverursacher auf. Am häufigsten waren Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- und Anfahren oder Rückwärtsfahren (56.471), gefolgt von Vorfahrtsmissachtungen (51.287), Nichteinhalten des notwendigen Abstandes (49.470) und Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit (41.173). In 13.475 Fällen wurde Alkohol am Steuer als Unfallursache angenommen.
Tabelle: Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
- Prüfung von Bußgeldbescheiden
- Schadensregulierung nach Unfall
- Hilfe bei Führerscheinentzug, Fahrverbot und MPU
- Verteidigung im Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, Trunkenheit, Körperverletzung etc.)
Verstöße im Verkehrsrecht
Die Tatvorwürfe im Rahmen dieses Rechtsgebietes sind unterschiedlicher Natur. Unfälle stehen täglich auf der Tagesordnung und Geschwindigkeitsverstöße gelten dabei als eine Hauptunfallursachen. Bei Handyverstößen riskiert man ein Bußgeld und Punkte. Alkoholverstöße ab 1,1 Promille sind Straftaten und werden noch härter sanktioniert.
Dies sind nur einige Beispiele von vielen anderen Rechtsverstößen mit teilweise harten rechtlichen Konsequenzen. Auch in diesem Rahmen haben Sie ein Recht auf eine anwaltliche Vertretung. Unsere WKR Verkehrsanwälte unterstützen Sie, indem sie die Entscheidung von Behörden auf Fehler überprüfen. Auf diese Weise haben Sie durch Ihren Anwalt die Möglichkeit, gegen Vorwürfe vorzugehen.
Vor allem die Anordnung einer MPU bereitet Betroffenen Kopfzerbrechen, weil sich eine solche nicht selbstständig angreifen lässt. Auch wenn sie das Bundesverwaltungsgericht als rein vorbereitend betrachtet, macht sie das nicht umgehbar, sobald sie als alleinige Auflage erteilt worden ist. In Verbindung mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Nichterbringung eines verlangten Gutachtens prüft unser Anwalt für Verkehrsrecht aber eine mögliche Anfechtbarkeit der Anordnung.
Je nach Vorfall führt der erste Schritt zu einem Verkehrsanwalt, weil ein frühzeitiger anwaltlicher Rat Sie vor harten Konsequenzen schützen kann: Der Gebrauch des Schweigerechts steht jedem zu. Aber nicht jeder weiß darum. Insbesondere dann, wenn Sie mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert worden sind. In solchen Fällen sollten Sie nicht zögern und einen erfahrenden Anwalt einschalten.
Bei der Beurteilung eines Falles spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle. .
- Dabei sind folgende Fragen besonders relevant:
- Haben Sie bereits Punkte in Flensburg?
- Sind Sie mehrmals innerhalb von 12 Monaten geblitzt worden?
- Sind sie auf Ihren Führerschein angewiesen?
- Haben Sie schon ein Schreiben von einer Behörde bekommen ?
Verkehrsrecht – Warum WKR?
Gerade im Umgang mit Behörden ist die Wahl des richtigen Anwalts von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Unsere langjährige Erfahrung durch die ununterbrochene Begleitung von Mandaten mit Verkehrsdelikten gibt Ihnen hierbei die Sicherheit, dass im Umgang mit Behörden oder Gerichten keine Fehler geschehen und Sie zu Ihrem Recht gelangen.
In Verwaltungsverfahren zu Ihrem Führerschein ist es deshalb sinnvoll, einen Rechtsanwalt der WKR einzuschalten, um den Vorwurf zu Fall zu bringen, ein drohendes Fahrverbot, Bußgelder sowie Geldstrafen abzuwenden oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) zu vermeiden.
Wir übernehmen selbstverständlich auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr. Fordern Sie jetzt unsere Ersteinschätzung an!
Was tun nach einem Autounfall?
Autohäuser und auch Kfz-Werkstätten bieten ihre Unterstützung bei der Schadenregulierung an und können Ihnen lästige Organisationsarbeit abnehmen. Nach dem Gesetz bleibt aber die rechtliche Beratung und Vertretung den Rechtsanwälten vorbehalten. Je nachdem, welche Schäden in welchem Umfang Sie erlitten haben, kann der Service des Autohauses im Einzelfall für Sie ausreichen. Meistens aber sind Sie besser beraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Informieren Sie sich über alle in Frage kommenden Ansprüche und Ihre Rechte und Pflichten als Unfallbeteiligter in unserem Ratgeber für Schadensregulierung, Totalschaden oder Kfz-Gutachten senden teilen Sie uns jetzt Ihr Problem mit.