Geblitzt in der Probezeit

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Zu hohe Geschwindigkeit und andere Verstöße in der Probezeit - WKR setzt sich für Sie ein!

Während der ersten zwei Jahre nach der bestandenen Führerscheinprüfung steht jeder Fahranfänger unter spezieller Beobachtung. Auch wenn die neu gewonnene Freiheit ausgekostet werden möchte – die Probezeit beim Führerschein sollte ernst genommen werden, denn: Wer die Verkehrsregeln und Vorschriften der StVO nicht genau beachtet, der ist seine Fahrerlaubnis schnell wieder los.

Viele Verstöße in der Probezeit können zu Problemen mit dem Führerschein führen. Wenn diese einmal rechtskräftig sind, ist häufig schwer dagegen Einspruch zu üben. Oder noch schlimmer: Es drohen Folgekosten durch Aufbauseminare und die Probezeitverlängerung. Daher sollten Sie sich bei Verstößen, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und somit Punkte im Verkehrszentralregister nach sich ziehen (etwa, wenn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h geblitzt wurde), immer von einem Verkehrsanwalt beraten lassen.

Wichtig: Als Fahranfänger ist die Wahl des richtigen Anwalts von entscheidender Bedeutung, besonders wenn es um Ihren Führerschein geht. Unsere kompetenten und spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – Jetzt eine kostenlose Erstanfrage über unser Kontaktformular erstellen. So erhalten Sie bereits nach 24 Stunden eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen.

Zu schnell in der Probezeit

Vor allem Fahranfänger neigen oft dazu, ihre Fahrkünste während der Probezeit zu überschätzen und begehen dabei schnell einige Fahrfehler. Dazu zählt auch die Überschreitung des Tempolimits. Das bedeutet nicht sofort die Entnahme der neu gewonnen Fahrerlaubnis oder die Verlängerung der Probezeit, allerdings kommt dies häufig vor.

Entscheidend ist immer die Höhe der Geschwindigkeit, die zu schnell gefahren wurde. Bis 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit handelt es sich noch um ein geringes Vergehen, das mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Überschreitung von 20km/h jedoch kann mehrere Sanktionen zur Folge haben. Ein Aufbauseminar, einige Punkte in Flensburg oder der Führerscheinentzug sind das Ergebnis.

Beispiel: Ein 20-jähriger Autofahrer wird mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h geblitzt. Normalerweise werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h als Toleranz abgezogen. Trotzdem ist der Fahrer noch 21 km/h zu schnell und es droht somit eine Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Zudem: Für den Fahranfänger führt dieser A-Verstoß der Kategorie Ordnungswidrigkeit zusätzlich zu einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar.

Nach dem Aufbauseminar oder in verlängerter Probezeit geblitzt

Wurde die Probezeit bereits verlängert und fallen Sie erneut durch einen A- oder zwei B-Verstöße auf, so folgen zusätzlich zu Punkten und Bußgeld überdies eine Verwarnung und die Empfehlung für die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Kommt es trotz Aufbauseminar, Probezeitverlängerung, Punkten, Bußgeldern und Verwarnung noch einmal zu einem Normenverstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie zumeist Widerspruch einlegen.
Die Probezeit wird übrigens so lange unterbrochen, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Danach setzt diese sich an jenem Punkt fort, an dem sie ausgesetzt wurde. Eine neue Fahrerlaubnis wird daraufhin häufig nach einer dreimonatigen Sperrfrist erteilt.

Mehrfach in der Probezeit geblitzt

Wie bereits erwähnt, folgen Probezeitmaßnahmen stets erst ab 21 km/h zu viel. Wenn Sie unter dieser Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden und noch in der Probezeit sind, haben Sie demnach noch „Glück“ gehabt. Beim ersten A-Verstoß folgen die Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar. Bei einem zweiten A-Verstoß erhalten Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der Besuch dessen ist jedoch freiwillig, sodass ein Aufbauseminar nicht mehr besucht werden muss.

Beim dritten schwerwiegenden Vergehen während der Probezeit kommt es letztendlich zu einem Fahrerlaubnisentzug. Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt.

Wir sind für Sie da und setzen uns für Sie ein!

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