Lichter am Auto

Inhaltsverzeichnis

Blinkt man bei der Einfahrt in den Kreisverkehr, bei der Ausfahrt oder sogar in beiden Fällen? Wann muss das Abblendlicht auch am Tag eingeschaltet werden? Und was gilt für die Nebelschlussleuchte oder das Warnblinklicht? Klar ist: Die Beleuchtung am Auto ist für sicheres Fahren sehr wichtig. Trotzdem wissen viele Autofahrer oft nicht, wann welches Licht zu verwenden ist oder, dass bei falscher Beleuchtung sogar Punkte drohen.

Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen: 

Welche Beleuchtung am Fahrzeug ist vorgeschrieben?

Grundsätzlich legen die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in den Paragrafen 49a bis 54 sowie auch EU-Richtlinien fest, mit welchen Beleuchtungseinrichtungen ein Fahrzeug ausgestattet sein muss. Dabei unterscheidet man zwischen Scheinwerfern, Schlussleuchten und Richtungsanzeigern. Scheinwerfer müssen demnach nach vorn wirken und weißes Licht ausstrahlen. Schlussleuchten wirken nach hinten und dürfen nur rot leuchten. Eine Ausnahme ist der Rückfahrscheinwerfer. Für Richtungsanzeiger ist sowohl gelbes und rotes Licht zulässig und die sogenannten Blinker müssen nicht nur rechts und links und sondern jeweils auch vorn und hinten angebracht sein.

Wichtig: Auch wenn die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug unterschiedliche Funktionen erfüllen und nicht immer gebraucht werden, müssen sie betriebsbereit sein. Ist das nicht der Fall und man wird mit nicht funktionierendem Licht im Straßenverkehr erwischt, riskiert der Fahrzeugführer Bußgelder.

Welche Funktionen hat die Beleuchtung am Auto?

Sehen und gesehen werden – den Grundsatz hat bestimmt schon jeder Autofahrer gehört und damit lassen zunächst einmal alle wichtigen Funktionen für das Autolicht zusammenfassen. Dass man bei Dunkelheit das Licht am Auto einschaltet, ist sicher jedem klar. Und dass man beim Abbiegen Blinken muss wohl auch. Allerdings gelten für besondere Verkehrssituationen noch eine Reihe von wichtigen Vorschriften, die zu beachten sind. 

Da Wichtigste  folgt im Detail:

Tagesfahrlicht

Seit 2011 dürfen in der EU nur noch Autos zugelassen werden, die mit einem Tagesfahrlicht ausgerüstet sind. Zur eigenen Sicherheit und auch zur Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auch tagsüber das Licht einzuschalten. Eine Pflicht für Licht am Tag gilt aber nur für sogenannte Krafträder wie das Motorrad oder das Moped.

Abblendlicht

Um die Fahrbahn vor dem Fahrzeug zu beleuchten, schaltet man das Abblendlicht ein. Insbesondere bei der Dämmerung und in der Nacht. Aber auch am Tag, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen oder Schnee eingeschränkt ist, ist man verpflichtet das Abblendlicht einzuschalten. Macht man das nicht, droht möglicherweise sogar ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt. Wer trotz Sichtbehinderung ohne Abblendlicht unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss noch tiefer in der Tasche greifen.

Auch im Tunneln, im Parkhaus oder beim Abschleppen sollte das Abblendlicht eingeschaltet sein.

Fernlicht

Während das Abblendlicht in der Regel eine Reichweite von 50 bis 60 Meter hat, sorgt das Fernlicht für eine wesentlich bessere Ausleuchtung der Fahrbahn. Dabei ist zu beachten, das vorausfahrende und entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet und damit behindert werden. Eine Pflicht das Fernlicht zu benutzen, gibt es nicht. Als eine weitere Funktion kann das Fernlicht auch als Lichtsignal als sogenannte Lichthupe benutzt werden, um andere Autofahrer im Gefahrenfall zu warnen. 

Lichthupe

Wer außerorts überholen will, darf seine Absicht mit der Lichthupe ankündigen. Wer dagegen Freunde grüßen möchte oder auf Tempokontrollen hinweisen will, kann sich strafbar machen. Ansonsten ist die Nutzung der Lichthupe erlaubt, um beispielsweise andere Autofahrer Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen oder, um bei besonderen Verkehrsverhältnissen wie engen Straßen die Vorfahrt zu regeln. 

Blinker

Wer seine Fahrrichtung ändern will, ist verpflichtet das mithilfe der Blinker rechtzeitig anzuzeigen. Das gilt in der Regel beim Abbiegen, beim Abbiegen an einer abknickenden Vorfahrtsstraße, beim Fahrspurwechsel, beim Überholen oder beim Halten am Fahrbahnrand. Wichtig zu wissen: Wer in einen Kreisverkehr einfährt, darf nicht Blinken. Wer aber den Kreisverkehr verlässt, muss blinken. Hält man sich nicht daran, kann man sogar belangt werden. Blinkt man im Kreisverkehr falsch, können 10 Euro fällig werden. 

Warnblinker

Wer aufgrund einer Havarie am eigenen Fahrzeug liegen bleibt, eine Unfallstelle absichern will oder abgeschleppt wird, schaltet das Warnblinklicht ein. Der Schalter mit dem Symbol mit dem roten Dreieck ist jedem Autofahrer bekannt. Üblich ist es auch, andere Verkehrsteilnehmer mit Hilfe dieser Funktion vor einem Stau zu warnen. Wer dagegen mit eingeschalteten Warnblinklicht trotz Halteverbot am rechten Fahrbahnrand hält, damit Personen einsteigen können oder das Fahrzeug beladen oder entladen werden kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte zählt zu den Rücklichtern, strahlt rotes Licht aus und leuchtet stärker als die normalen Rückleuchten. In Deutschland muss dieses Licht eingeschaltet werden, wenn die Sicht aufgrund von Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Wer nicht sicher ist, sollte sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Der Abstand zwischen diesen beträgt außerorts in normalerweise 50 Meter. Wer die Nebelschlussleuchte einschaltet, muss wissen: Das ist nur bei Nebel erlaubt und es gilt ein Tempolimit vom 50 Kilometern pro Stunde. 

Nebelscheinwerfer

Im Gegensatz zu den Nebelschlussleuchten dürfen die Nebelscheinwerfer vorn am Fahrzeug auch bei schlechten Sichtverhältnissen, wie es bei Schnellfall oder starken Regen der Fall sein kann, benutzt werden. 

Bremslicht

Ohne Bremsleuchten ist die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland nicht erlaubt. Für zweispurige Fahrzeuge sind sowohl recht und links Bremsleuchten vorgeschrieben. Für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1998 erstmals zugelassen worden, ist auch eine dritte Bremsleuchte in der Mitte des Fahrzeugs Pflicht. 

Parklicht

Hier gilt: Ist das abgestellte Fahrzeug wegen schlechtem Wetter durch Schneefall, Nebel und heftigen Regen schwer nicht zu erkennen, hat der Autofahrer dafür zu sorgen, dass das geparkte Auto gut zu sehen ist. Innerhalb von Orten und bei ausreichender Beleuchtung durch eine Straßenlaterne ist das in der Regel nicht der Fall. Trotzdem kann es unter anderem bei engen Straßen sinnvoll sein, zumindest auf der zur Fahrbahn gewandeten Seite das Parklicht einzuschalten. Das ist bei modernen Autos über den Blinkerhebel möglich. Wichtig zu wissen: Parkleuchten reichen innerhalb geschlossener Ortschaften aus. Außerhalb von Ortschaften gilt Stadtlicht an. 

Standlicht

Das Standlicht zählt zu den Begrenzungsleuchten. Wer sein Fahrzeug außerhalb von Ortschaften ohne ausreichende Beleuchtung am Straßenrand abstellt, muss das Standlicht einschalten. Vor allem dann, wenn das abgestellte Fahrzeug aus 50 Metern nicht zu erkennen ist, heißt es dann: Standlicht an. Dies gilt nicht für beleuchtete Parkplätze auf Autobahnraststätten oder abseits der Fahrbahn.

Fazit:

Wer ohne vorgeschriebene Beleuchtung des Autos oder mit defektem Autolicht am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem riskieren solche Autofahrer Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister. 

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