Fahren ohne Fahrerlaubnis: Tatbestand und Konsequenzen
Fahren Sie dagegen Auto, ohne jemals die Fahrprüfung abgelegt zu haben, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dieses Delikt wird nach § 21 StVG mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Beim ersten Mal müssen Sie im Regelfall nur mit einer Geldstrafe von einigen Tagessätzen rechnen, deren Höhe von Ihrem Einkommen abhängt.
Erst bei Wiederholungstaten kommt eine Freiheitsstrafe als letzte Konsequenz infrage. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, fallen drei Punkte in Flensburg an. Außerdem kann nach § 69 a StGB eine Sperre verhängt werden. Auch die fahrlässige Begehung dieses Delikts ist strafbar, Verkehrsteilnehmer müssen sich also selbst informieren, welche Fahrzeuge sie mit welcher Erlaubnis bewegen dürfen.
Der Tatbestand greift auch, wenn Sie zwar eine Fahrerlaubnis hatten, diese aber eingezogen worden ist. Ebenso verstößt das Fahren trotz eines Fahrverbots gegen § 21 StVG, und in diesem Fall sind auch Fahrten mit anderen Kraftfahrzeugen, wie Moped oder Mofa, verboten. Meistens wird dann jedoch eine fahrlässige Begehung angenommen, für die 21 II StVG ein geringeres Strafmaß vorsieht, nämlich maximal eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Auch Fahrzeughalter machen sich strafbar, wenn sie zulassen, dass andere Personen ohne die nötige Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug führen.
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Versicherungsrechtliche Folgen
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, kann sich zwar grundsätzlich darauf verlassen, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners ausgleicht. Wegen der begangenen Obliegenheitsverletzung kann die Versicherung jedoch Regressansprüche gegen den Fahrer geltend machen.
Eine Kaskoversicherung muss in diesen Fällen gar nicht eintreten, sodass der Fahrer auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt. Und auch derjenige, der seinen Wagen an einen Freund ohne Fahrerlaubnis verliehen hat, kann bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz verlieren und muss mit Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.
Droht auch eine Strafe mit einem EU-Führerschein?
Grundsätzlich gilt eine Fahrerlaubnis, die beispielsweise in Luxemburg ausgestellt wurde, dank der Harmonisierung in der gesamten EU und damit auch in Deutschland. Wer mit dem EU-Führerschein allerdings eine Sperre in Deutschland umgehen möchte, muss damit rechnen, für das Fahren ohne Führerschein belangt zu werden.
Das hat das Verwaltungsgericht in Trier so entscheiden (AZ: Az. 1 L 31/21.TR). Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: