Im außergerichtlichen Bereich ist eine anwaltliche Vertretung zwar nicht zwingend nötig, aber im Hinblick auf die Chancengleichheit geboten. Denn auch Ärzte und Krankenhäuser lassen sich zumeist von Kanzleien vertreten, die auf das Medizinrecht spezialisiert sind.
Nicht nur die komplexe Materie macht Arzthaftungsprozesse für Betroffene belastend, sondern zusätzlich führen die erlittenen Schädigungen zu emotionalen Anspannungen. Die Rechtsanwälte, die nicht persönlich betroffen sind, konzentrieren sich auf das Wesentliche und können den Streit auf einer sachlichen Ebene halten.
Brauche ich für außergerichtliche Verhandlungen einen Anwalt?
Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang
Während Klageverfahren vor den Amtsgerichten auch ohne anwaltliche Vertretung durchgeführt werden können, herrscht vor den Landgerichten Anwaltszwang. Die Landgerichte sind in Zivilsachen für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert mindestens 5.000 Euro beträgt. Da dies bei Arzthaftungsprozessen nahezu immer der Fall ist, sind gerichtliche Verfahren nur mit anwaltlicher Beteiligung möglich.
Greift meine Rechtsschutzversicherung?
Zwar gehört das Arzthaftungsrecht zum Medizinrecht, aber in Versicherungsverträgen wird es zum allgemeinen Zivilrecht gezählt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken auf diesem Gebiet sämtliche Anwaltskosten von der Erstberatung über die außergerichtliche Vertretung bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche ab. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, wird dieser sich zuerst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und eine Deckungszusage einholen.
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